Absturz- / Durchsturzsicherung
Je nach Normallösung, Einbaukategorie oder Entwurf des Gebäudes kann eine Anforderung an die Absturzsicherung für die Bauart bzw. Gesamtkonstruktion bestehen. Diese Anforderung kann mit unterschiedlichen Bauprodukten innerhalb der Bauart erfüllt werden. Im Rahmen des BIPV-Planungsleitfadens wurden folgende Möglichkeiten definiert:
Mit Modul und Befestigung nachweisbar
Eine Absturzsicherung kann über das BIPV-Modul inkl. seiner Befestigungselemente über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen werden, wenn es mind. mit einem VSG konstruiert ist.
Dies ist nur mit Standard-BIPV-Modulen (je nach Hersteller) und Sondermodulen umsetzbar.
Gemäß DIN 18008-4, Abschnitt 1, versteht man unter absturzsichernden Verglasungen (hier beispielweise: Zweifach-Isoliergläser mit zur Außenseite eingebauten PV-Modulen) Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (durch Verglasung und angriffsseitige Verkehrsfläche aufgespannter Winkel kleiner 80°), die Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern.
Es gibt folgende Kategorien von absturzsichernden Verglasungen nach DIN 18008-4, Abschnitt 1:
Kategorie A
Verglasungen nach DIN 18008-2 oder DIN 18008-3, welche horizontale Nutzlasten abtragen müssen, da sie keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in erforderlicher Höhe zur Aufnahme von horizontalen Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1:2010-12, 6.4 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, 6.4, besitzen.
Kategorie B
Unten eingespannte Glasbrüstungen, deren einzelne Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind. Der Handlauf kann auf der oberen Scheibenkante oder durch Tellerhalter nach DIN 18008-3 befestigt sein.
Kategorie C
Verglasungen nach DIN 18008-2 oder DIN 18008-3, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
C1: Geländerausfachungen;
C2: Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels;
C3: Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem lastabtragendem Holm.
Mit UK nachzuweisen
Je nach Bauart (z.B. bei Verwendung von Standardmodulen in der Fassade) kann oder soll (z.B. aus Kostengründen) die Absturzsicherung nicht mit dem Modul nachgewiesen werden. In diesen Fällen ist eine norm- bzw. regelkonforme Absturzsicherung inkl. der Befestigungskonstruktion oder einer separaten, hinter dem Modul liegenden Konstruktion in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) nachzuweisen. So können z.B. Balkonbrüstungen mit kostengünstigen Standardmodulen verkleidet werden, hinter der dann die eigentliche Absturzsicherung von außen verdeckt liegt.