Rastermaßanpassung des BIPV-Moduls
Bei der Integration von PV in die Gebäudehülle stellt sich unmittelbar die Frage nach den am Markt erhältlichen Modulformaten, um diese in das gewünschte Gesamtbild und in Abstimmung zu anderen Bauteilen wie Fenstern einfügen zu können.
Die Maße vieler Bauteile richten sich nach dem sogenannten Baurichtmaß, der oktametrischen Maßordnung im Hochbau gemäß DIN 4172, die das 12,5 cm-Maß (ein Achtelmeter) als Grundlage verwendet.
Zusätzlich gibt es typische, sich nach der Nutzung des Gebäudes richtende Gebäuderaster;
beispielsweise wird für Bürobauten typischerweise ein Vielfaches von 1,20 m - 1,35 m oder für Laborbauten ein Vielfaches von 1,20 m bzw. 1,25 m angewendet.
Der Markt für Standardmodule ist allgemein nicht auf die o.g. gängigen Standardgrößen der Baubranche ausgerichtet, die Modulformate richten sich vorwiegend nach den optimierten Containermaßen für die Seefracht.
Zudem haben u.a. die Zellbelegung und die Zellgrößen Einfluss auf die Modulformate.
Einige der am Markt erhältlichen Standard-BIPV-Module können hingegen im Bauwesen geläufigere Maße aufweisen, und bei den Sondermodulen kann jedes Maß beliebig angefertigt werden.
Da die Preisspanne zwischen den unterschiedlichen Modultypen sehr groß ist, sollte schon in der LP 2 definiert werden, ob die geplante BIPV-Lösung auf das Gebäuderaster reagieren muss, oder diese möglichst unabhängig entwickelt werden kann.
Möglich
Für die im BIPV-Planungsleitfaden kategorisierten Sondermodule sind jegliche Modulgrößen oder -formen möglich, da diese projektspezifisch konzipiert und hergestellt werden.
Eingeschränkt
Für die im BIPV-Planungsleitfaden kategorisierten Standard-BIPV-Module sind – vor allem, wenn sie eine abZ/aBG haben – oftmals mehrere Größen, welche zudem besser auf das Baurichtmaß abgestimmt sind, verfügbar. Da produktionsbedingt nur bestimmte Größen gefertigt werden und sich diese produktspezifisch unterscheiden, ist eine Anpassung der Module nur eingeschränkt möglich.
Nicht möglich
Bei der Dach- bzw. Fassadenintegration von im BIPV-Planungsleitfaden kategorisierten Standardmodulen mit ihren festen Abmessungen können diese nicht auf das Gebäuderaster angepasst werden. Auch sollte beachtet werden, dass der Markt für Standardmodule sehr schnelllebig ist und Module, welche zum Zeitpunkt der Planung auf dem Markt sind, bereits einige Monate später nicht mehr produziert werden. Daher ist es sinnvoll, ausreichend Randabstände zur Gebäudekante vorzusehen oder mit Ausgleichselementen gegenzusteuern.
Unabhängig
Besonders die im BIPV-Planungsleitfaden kategorisierten BIPV-Lösungen der Einbaukategorie E nach EN 50583 können unabhängig vom eigentlichen Gebäuderaster entwickelt werden, da diese vor die eigentliche Fassade vorgehängt werden. So können auch Standardmodule, bei denen man keinen Einfluss auf das Modulformat nehmen kann, in die Fassade integriert oder davor installiert werden.