Produktneutrale Ausschreibung

Oftmals fordert die Bauherrschaft, Bauleistungen produktneutral auszuschreiben. Dies ist insbesondere bei der öffentlichen Hand der Fall, da dann im Regelfall zwingend nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auszuschreiben ist. Zusätzlich kann auch gefordert sein, nach dem Standard-Leistungsbuch (StLB) auszuschreiben. In dieser standardisierten Datenbank, welche vorgefertigte dynamische Positionstexte erstellt, werden nur dann Bauarten und Bauelemente als Position aufgenommen, wenn es dafür mindestens drei Hersteller am Markt gibt. Die gleichen Vorgaben mit drei oder mehr Herstellern wird auch durch die VOB vorgegeben.

Besonders in frühen Leistungsphasen ist es wichtig zu wissen, ob der angestrebte BIPV-Entwurf später auch produktneutral ausgeschrieben werden kann. Auch ohne den Zwang der produktneutralen Ausschreibung ist jedoch interessant zu wissen, ob man sich womöglich von einem Hersteller abhängig macht.

Nicht möglich

Nach aktueller Marktlage gibt es für diese Normallösung weniger als drei Hersteller.

Möglich

Nach aktueller Marktlage gibt es für diese Normallösung mindestens drei Hersteller.