Neigung BIPV-Dach

Gemäß DIN 18531-1 (Dachabdichtungsnorm) wird ein Dach mit einer Neigung ≤ 5° als Flachdach definiert. Neigungswinkel von 5° bis 75° fallen unter die Definition eines Steildaches. Ab welcher Neigung ein Dach als Flach- oder Steildach gilt, ist jedoch unterschiedlich definiert. In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB) bzw. ihrer Umsetzung im jeweiligen Bundesland wird lediglich auf allgemeine technische Regelwerke verwiesen. Daher gilt zu beachten, dass sich je nach Modulhersteller die zulässigen Dachneigungen für den Einbau Ihrer Module teils stark unterscheiden. So können z.B. Indachsysteme der Einbaukategorie A nach aktueller Maarktlage nur bei Steildächern realisiert werden.