Verwendbarkeitsnachweis PV-Modul
Ob für ein Bauprodukt (im Rahmen des BIPV-Planungsleitfadens: (BI)PV-Module) ein Verwendbarkeitsnachweis benötigt wird, hängt davon ab, ob das Bauprodukt und dessen Einbau norm- bzw. regelkonform ist.
Für Aufdachanlagen oder semi-integrierte Indachanlagen wird für die PV-Module z.B. kein Verwendbarkeitsnachweis notwendig, solange die Module und deren Einbau der “Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen” (MVV TB) bzw. ihrer Umsetzung im jeweiligen Bundesland entsprechen.
Für BIPV-Anlagen (z.B. in der Fassade) hängt die Notwendigkeit eines Verwendbarkeitsnachweises u.a. mit der Lagerung, der Modulgröße, der Brandschutzklassifizierung, der Modulneigung zusammen.
Wenn das PV-Modul nicht regelkonform ist, wird ein Verwendbarkeitsnachweis benötigt. Gemäß dem DIBt gibt es verschiedene Formen von Verwendbarkeitsnachweisen:
Die Verwendung von Bauprodukten kann sich auf die bauaufsichtlichen Schutzziele – öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen – auswirken.
Deshalb muss in bestimmten Fällen nachgewiesen werden, dass diese sicher verwendet werden können.
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Instandhaltung für eine dem Zweck angemessene Zeitdauer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gebrauchstauglich ist.
Die Bauordnungen unterscheiden folgende Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte:
Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für das Bauprodukt (abP)
- Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
In Fällen, bei denen die eingesetzten – jedoch mindestens nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU CE-gekennzeichneten - PV-Module in einer Normallösung über keine abZ verfügen oder vom Regelungsbereich der Technischen Baubestimmungen abweichen, können in Einzelfällen und projektbezogen stets eine ZiE bei der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes beantragt werden. Dieser Weg muss jedoch im Terminplan berücksichtigt werden. Zudem ist eine ZiE mit zusätzlichen Kosten für die behördliche Bearbeitung verbunden. Die ZiE für das PV-Modul wird meist im Zusammenhang mit einer aBG oder vBG beantragt.
Quelle: https://www.dibt.de/de/service/faqs/das-deutsche-regelungssystem-fuer-bauprodukte-und-bauarten
Die abZ ersetzt keinen statischen Nachweis (Standsicherheitsnachweis) von einer Fachkraft, der stets bauaufsichtlich gefordert ist.