Maximale Modulgröße
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen (MVV TB) bzw. ihre Umsetzung im jeweiligen Bundesland beschreibt unter Ziffer B 3.2.1.25 das Photovoltaische Module mit einer mechanisch gehaltenen Glasdeckfläche mit einer maximalen Einzelglasflächen bis 3,0 m².
Diese können im Dachbereich oder bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlichen nicht zugänglichen Bereich, ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden.
Das bedeutet, dass im Dachbereich (< 75° Dachneigung) Module bis 3 m² ohne Verwendbarkeitsnachweis (in Form abZ oder ZiE) verwendet werden dürfen.
Hierunter fallen jedoch nur die Anwendung „integrierte“ und „semi-integrierte“ Indachsysteme.
Sämtliche Fassadenanwendungen sind von der Nachweiserleichterung ausgenommen.
Somit ist für Module, die für steilere Anwendungsgebiete als 75° gedacht sind, ein Verwendbarkeitsnachweis (in Form einer abZ/aBG oder ZiE/vBG) erforderlich.
Dafür schreibt die MVV TB bzw. ihre Umsetzung im jeweiligen Bundesland keine Maximalgröße vor.
Die Anforderungen an die Resttragfähigkeit der Modulkonstruktione sowie die für Module günstigere Produktion im Standardformat führen derzeitig i.d.R. zu Modulgrößen von ca. 2 m².
Sonderanfertigungen sind in Bezug auf die Größe keine normativen Grenzen gesetzt, sofern die normativen konstruktiven Anforderungen erfüllt werden.