Konstruktion bei Horizontalverglasung

Gemäß DIN 18008-1 gelten Verglasungen (hier: BIPV-Module in der Fassade) dann als Horizontalverglasungen, wenn diese eine größere Neigung gegenüber der Vertikalen als 10° haben. Wenn das Modul gegenüber der Vertikalen stärker geneigt sein soll als diese 10°, was u.a. Vorteile im Hinblick auf den Ertrag der Anlage mit sich bringt, müssen diese nach DIN 18008-1 eigentlich mit einem VSG ausgeführt werden. Alternativ kann das Modul auch mit einer Art Wanne hinterbaut werden, sodass die Anforderung an ein VSG-Aufbau des Moduls entfällt.
In diesem Fall wird eine Unterkonstruktion ausgebildet, welche herunterfallende Glassplitter auffängt und wie eine Art Vordach funktioniert. So können auch auskragende Geschossdecken, Vordächer oder andere geeignete Konstruktionen mit Standardmodulen im Stile einer gewöhnlichen Aufdachanlage belegt werden.

Die Filtermöglichkeit hat nur bei der Einbaukategorie E Relevanz.

Wannenartig hinterbaut

Die Module liegen über einer geeigneten wannenähnlichen Unterkonstruktion, welche den Anforderungen an ein „Vordach“ genügt. Das Modul muss dann nicht mit einem VSG ausgeführt werden, was die Verwendung von Standardmodulen ermöglicht.

Auskragend

Hinter dem Modul ist keine zusätzliche Schicht notwendig, da das Modul gemäß DIN 18008-1 mit einem VSG ausgeführt wird.