In der LP 1 geht es u.a. um Richtlinienwerke und technische Vorabfestlegungen:
Welche Fläche wird für die BIPV-Anlage benötigt und welche ist geeignet?
Welchen Einfluss hat dies ggf. auf Kubatur und Außenwirkung eines Daches und einer Fassade?
Der Einfluss der Umgebungsbebauung oder die umgebende Botanik (Verschattung) sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen.
Für eine vorläufige Festlegung des erwarteten Stromertrags gilt es zu definieren:
Was sind die Ertragsziele? Welchen Deckungsbeitrag sollte eine PV-Anlage zum Strombedarf des Gebäudes beitragen? Geht es vorwiegend um eine Einspeisung oder soll der Eigenverbrauch maximiert werden?
Welche Rolle spielt die Ökobilanzierung des Gebäudes für das Projekt und ist es für die Außenwirkung des eigenen Unternehmens von Bedeutung? (Stichworte z.B. Green Deal und Veröffentlichungsauflagen der eigenen Ökobilanz; Förderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes).
Welche Bedeutung hat die PV und BIPV im Energiekonzept? Hier werden Vorgaben für die späteren Phasen festgelegt, aber auch grundsätzliche Überlegungen, ob z.B. die Anlage eine Rolle bei der Elektromobilität spielt, ob sie auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt wird und welche thermischen oder elektrischen Speicherkonzepte ggf. zu integrieren sind.
Welche gesetzlichen Regelungen müssen in Bezug auf die PV und die BIPV-Anlage beachtet werden? Gibt es ein Mindestmaß an Installationsfläche oder schränkt diese den Einsatz von BIPV gar ein?
Folgende Anforderungen und Regelungen können relevant sein:
GEG zu Effizienzmaßnahmen und zum Primärenergiebedarf
PV-Pflicht einzelner Bundesländer
örtliche Vorgaben im Bebauungsplan z.B. zur Dachgestaltung
Vorgaben zum Wasserrückhalt oder zur Begrünungspflicht bei Flachdächern
kommunale Gestaltungssatzung oder bei Sanierungen
Vorgaben des Denkmalschutzes