Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung
Es ist grundsätzlich dringend zu empfehlen, sich schon in der LP 0 bis LP 2 einen Überblick über die für den Anwendungsfall verfügbaren Systeme zu verschaffen und diese als Grundlage der Entwurfsplanung zu verwenden. Meist werden angedachte Produkte erst mit der Ausschreibung bzw. bei der Vergabe in Form von Leitfabrikaten beschrieben. Doch je nach Art der Integration ist es wichtig, in der LP 3 mit konkreten Modulgrößen und Rastermaßen zu arbeiten und diese in der Leitdetailplanung zu konzipieren (inkl. evtl. Sonderformate). Spätere Umplanungen sind möglichst zu vermeiden, da hierdurch Ausführungstermine und Kostenrahmen negativ beeinflusst werden können.
BIPV-spezifische Vorgaben können starken Einfluss auf den Entwurf nehmen.
Je nach Ausführung kann es z.B. Konflikte mit den örtlichen Bebauungsplänen bei Dachneigung, Farbe, Materialwahl etc. geben. Auch die Blendeigenschaften der Module (Straßenverkehr, Nachbarn, Naturschutz) sollten beachtet werden. Daher ist schon in der LP 3 die Prüfung auf Zulässigkeit mit Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen anzuraten.
Spätestens in LP 4 kommt dieser Aspekt zum Tragen und beeinflusst daher das gesamte Bauvorhaben.
Bei (sehr) großen Anlagen ist eine Voranfrage bei den Netzbetreibern eine Möglichkeit, etwaige Besonderheiten beim Netzanschluss frühzeitig zu erkennen und in der Planung einzubeziehen.
Abhängig von der Einbausituation der BIPV-Module kommen neben den Anforderungen an die elektrische Qualität auch technische Anforderungen hinzu (z.B. VSG-Ausführung beim Einsatz als Überkopfverglasungen oder im Brüstungsbereich, harte Bedachung beim Einbau als Dacheindeckung, Brandschutzklassen in der Fassadenintegration oder statische Vorgaben für Modul und Befestigung).
Nicht immer kann davon ausgegangen werden, dass am Markt die entsprechenden Produkte angeboten werden. Es birgt zum Teil erhebliche Planungs- und Kostenrisiken, wenn für den Einbau etwa zusätzliche statische Berechnungen oder eine projektbezogene Bauartgenehmigung (früher: ZiE) für das BIPV-Modul und die Gesamtkonstruktion (also Modul inkl. Befestigung) notwendig werden. Rechtzeitig adressiert können diese Anforderungen in den Planungsprozess eingebunden werden und damit eine möglichst zeiteffiziente BIPV-Installation ermöglichen.
Für statisch anspruchsvollere Vorhaben ist es sinnvoll, bereits in dieser Phase eine entsprechende Vordimensionierung für die BIPV-Anlage durchzuführen. Dies erhöht die Sicherheit in der Leitdetailplanung und kann später bei der Ausschreibung von Vorteil sein. Die Kosten für eine BIPV-Installation bestehen aus den Aufwendungen für die Installation der Module und der Elektrik; gleichzeitig können aber die Kosten für die ersetzten Bauteile gegengerechnet werden (sogenannte Sowieso-Kosten). Je nach Aufwendung für die passiven Dach- und Fassadenelemente sind die solaraktiven Bauelemente entsprechend teurer oder sogar wirtschaftlicher als ihre passiven Alternativen. Im Rahmen der Kostenberechnung können diese Kosten ermittelt und den PV-Kosten gegenübergestellt werden.
Je nach Integrationsart und Gebäudeklasse verändert die Integration einer BIPV-Anlage die Anforderungen an den Brandschutz. Das schränkt möglicherweise die Verwendung von Flächen ein, erfordert bestimmte Klassifizierungen des Brandverhaltens der BIPV-Module und verringert damit die Auswahl der am Markt verfügbaren Produkte - oder es werden Kompensationsmaßnahmen fällig. Eine frühe Abklärung z.B. mit der zuständigen Feuerwehr, der unteren Baurechtsbehörde oder je nach Größe des Projektes mit einem Brandschutzgutachter könnte zur Orientierung dienen.
Anders als es die HOAI vorgibt, muss eine Leitdetailplanung der BIPV-Fassade oder des BIPV-Daches schon etwa Mitte der LP 3 erfolgen, damit auch die Rohbaukanten verbindlich durch den Architekten festgelegt werden können. Die Leitdetailplanung ist eine Ausschreibungsplanung und darf nicht mit der Ausführungsplanung (macht meistens Fassadenplanung oder bei Dachintegration häufig der/die Architekt:in) verwechselt werden.